UNSERE AGB

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unter nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen arbeiten wir gerne für Sie.

Allgemeine Bedingungen:

Die Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, sowie zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderungen uns vorbehalten bleibt. Insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen freibleibend. Modelländerungen, Druckfehler sowie Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. Mit dem Erscheinen des neuen Kataloges verlieren sämtliche früheren Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Die in der Preisliste genannten Preise verstehen sich zusätzlich der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden Mehrwertsteuer.

1. Lieferung und Versandkosten:

Lieferungen erfolgen stets auf Gefahr des Empfängers. Versand innerhalb Deutschlands: Versand innerhalb Deutschlands: Bei einer Bestellung von 1-9 Paar/en docPrice Schuhe erheben wir Versandkosten in Höhe von 6,95 €. Ab einer Bestellung von 10 Paar Schuhen erfolgt der Versand versandkostenfrei. Versand innerhalb Europas: Auf Anfrage. Vom Kunden gewünschte oder zum Versand nach erfolgtem Hinweis erforderliche Sonderverpackungen werden extra in Rechnung gestellt. Als Versandart wird stets der kostengünstigste Versandweg gewählt. Bei Sonderwünschen (z.B. Express) werden die Mehrkosten in jedem Fall berechnet. Maschinenlieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei, AB WERK, unverpackt, zuzüglich, Verpackungs- und Transportkosten.

2. Lieferzeit:

Alle Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung angenommen. Artikel, die bei der Bestellung vergriffen sind, werden automatisch zur Nachlieferung in Nota genommen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände, die bei uns oder den Zulieferanten eintreten, entbinden uns vor der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungsverpflichtungen und ohne Gewährung von Schadensersatz einzustellen.

Für eine durch unseren Vorlieferanten verschuldete Verzögerung oder Nichtlieferung können wir in keinem Fall eintreten. Rückständige Ware, die innerhalb von 6 Wochen oder 45 Tagen nicht ausgeliefert werden konnte, wird automatisch storniert, ohne weitere Benachrichtigung. Wir bitten um Neu- oder Ersatzartikelbestellung in diesem Fall. Unbeschadet eventuell vereinbarter Lieferfristen geraten wir nicht in Lieferverzug, solange der Käufer aufgrund laufender Rechnungen sich uns gegenüber im Zahlungsverzug befindet.

3. Gewährleistung, Sach- und Rechtsmängel, Haftung:

3.1 Sachmängel

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet der Verkäufer, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, Gewähr wie folgt: Erkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe von Bestelldaten und der Rechnungsnummer schriftlich anzuzeigen. In beiden Fällen verjähren alle Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrenübergang.

Bei begründeter Mängelrüge verpflichtet sich der Verkäufer Innerhalb angemessener Frist entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung den Mangel zu beseitigen, den Kaufpreis in Absprache zu mindern oder vorm Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatz wegen Mängel- oder Mängelfolgeschäden bestehen nicht. Keine Gewährleistung wird bei eigenmächtigen Nacharbeiten, ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung bzw. Lagerung sowie bei Verschleiß oder Abnutzung geleistet. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunde lediglich, nach Vereinbarung mit dem Verkäufer, ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung zurückgesandt werden.

Angaben über Abmessungen, Gewichte oder andere physikalische Leistungsmerkmale, gleich ob in Katalogen, Prospekten, technischen Zeichnungen oder sonstigen Vertragsunterlagen enthalten, sind ohne unsere ausdrückliche zusätzliche Gewährübernahme lediglich Näherungswerte und gelten nicht als vereinbart. Muster und Proben dienen nur der Beschaffenheitsbeschreibung und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften der Ware. Rückgabe oder Umtausch fest bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Warte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht möglich. Rücksendungen die unfrei erfolgen werden nicht angenommen. Für die durch die Annahmeverweigerung entstehenden Mehrkosten übernehmen wir keine Haftung. Nur dann kann Gutschrift zum berechneten Wert erfolgen. Waren, die nach Rechnungsdatum älter als 12 Monate sind, können nicht mehr zur Gutschrift bzw. zum Umtausch angenommen werden. Ordnungsgemäß gelieferte Waren, die wir nicht am Lager führen und nur auf ausdrücklichen Wunsch beschaffen haben, sind von der Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen.

3.2 Haftung bei Transportschaden:

Erkennbare Mängel am Transportgut sind dem Frachtführer bei Anlieferung anzuzeigen, die Beschädigung muss durch den Frachtführer schriftlich bestätigt werden. Des Weiteren ist der Verkäufer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Erfolgt die Schadensanzeige durch den Empfänger schuldhaft nicht oder verspätet und bleibt der Regress des Verkäufers gegenüber dem Frachtführer deshalb erfolglos, können auch gegenüber dem Verkäufer keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Die Mängelansprüche des Kunden sind auf dem Umfang der Haftung des Frachtführers begrenzt. Äußerlich nicht erkennbare Mängel, welche durch den Transport entstanden sind, sind dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware, unter Angabe von Bestelldaten und der Rechnungsnummer, schriftlich anzuzeigen.

3.3 Rechtsmängel/Haftung:

Für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper; Gesundheit bzw. Arglistigen Verschweigen. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig oder bedingt entstehenden Forderungen vor. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten. Der Käufer tritt jedoch bei Abschluß des Kaufvertrags bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferung, die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen. Vor erfolgter Bezahlung aller Forderungen darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware bedeutet nicht ohne weiteres gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag. Wird unser Eigentum beim Käufer in irgendeiner Weise gefährdet, hat dieser unverzüglich Mitteilungen zu machen, Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

5. Rücktritt:

Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder sich aus diesen Bedingungen ergebener Rechte sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Gleiches gilt, wenn uns Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, vernünftige Zweifel an der gegenwärtigen oder künftigen Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen zu lassen und wir den Kunden vergeblich unter Fristsetzung zur Stellung einer Sicherheit bis zur Höhe aller bestehenden oder bereits durch Vertrag begründeten Restverbindlichkeit aufgefordert haben.

6. Zahlung:

Inland: 
Mit dem Tage der Rechnungsstellung beginnt die Fälligkeit der Rechnung und ist zahlbar dato Faktura per:

Binnen 8 Tagen 3% Skonto (nur für Händler) Binnen 30 Tagen netto Kasse.

Ausland: Vorauskasse netto

Skonto kann nur bei Rechnung mit einem Warenwert über EUR 25.- ohne Nebenkosten wie Porto, Verpackung, etc. gewährt werden. Bei Verrechnungen von Gutschriften sind diese erst vom Rechnungsbetrag abzusetzen und dann der Skontobetrag zu errechnen. Rücksendungen dürfen erst nach Erteilung der Gutschriftsanzeige durch uns verrechnet werden. Anderweitige Abzüge werden nicht anerkannt und in jedem Fall nachgefordert. Ebenso werden Differenzen aus Zahlung ungeachtet des Entstehungsgrundes von uns nachgefordert. Berechtigte Nachlässe werde mit Gutschriftanzeige ausdrücklich anerkannt.

7. Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, anstatt der gesetzlichen Verzugszinsen, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Zinsen zu berechnen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingung nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllens zu verlangen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wiesbaden. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag, einschließlich aller Wechsel- und Scheckansprüche, für beide Teile Wiesbaden.

9. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

10. Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, an der Aufstellung einer Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die neu zu errichtende Bestimmung gilt für bereits abgeschlossene und künftige Geschäfte.

Wiesbaden, im März 2008